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Veröffentlicht am 16. Oktober 2019

Automatische Vertragsverlängerungen: Bundesrat will die bestehenden Informationspflichten nicht ausweiten

Bern, 16.10.2019 - Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will eine neue Informationspflicht für Unternehmen einführen, die Klauseln für eine automatische Vertragsverlängerung verwenden. Angesichts der bereits bestehenden Informationspflichten erachtet der Bundesrat diese Massnahme als unverhältnismässig, wie er in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2019 zu einer Vorlage der RK-N ausführt.