Elektronischer Rechtsverkehr: Alternative Übermittlungssysteme zu Testzwecken
Bern, 23.10.2019 - Im Hinblick auf die geplante Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs will der Bundesrat den Kantonen erlauben, alternative Übermittlungssysteme zu testen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 die dazu erforderliche Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) gutgeheissen und auf den 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.