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Veröffentlicht am 23. Oktober 2019

Der Bundesrat verbietet das Schreddern von lebenden Küken

Bern, 23.10.2019 - Das Schreddern von lebenden Küken («Homogenisierung») wird in der Schweiz verboten. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 entschieden. Das Verbot tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Tierschutzverordnung wird entsprechend angepasst.