Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz
Bern, 30.10.2019 - Der Gasmarkt ist heute in der Schweiz gesetzlich kaum geregelt. Um den Zugang zum Gasnetz untereinander zu regeln, haben die Gasbranche und zwei Verbände 2012 eine Vereinbarung getroffen und damit den Gasmarkt für grössere Industriekunden geöffnet. Allerdings ist offen, ob die Vereinbarung mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Der Bundesrat will mit der Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes nun für die nötige Rechtssicherheit sorgen. Er hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 die Vernehmlassung dazu eröffnet. Diese läuft bis zum 14. Februar 2020.