Brexit: Genehmigung eines Abkommens zum Erhalt der sozialen Sicherheit
Bern, 31.10.2019 - An seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 hat der Bundesrat ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der Sozialversicherungen nach dem Brexit genehmigt. Die beiden Staaten haben das Abkommen heute in London unterzeichnet. Es ist vorgesehen für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsvereinbarung verlässt und soll sicherstellen, dass die Regeln des Abkommens über die Personenfreizügigkeit betreffend die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vorübergehend ihre Gültigkeit bewahren. Das Abkommen ist Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hinaus erhalten will.