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Veröffentlicht am 6. November 2019

Bundesrat beschliesst Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Bern, 6.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Diese bringt Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, die zur Bemessung der jährlichen Fondsbeiträge verwendet werden. Zudem wird der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30% auf den Kosten aus der SEFV gestrichen, weil die für die Kostenstudie 2016 erstmals angewandte neue Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält. Durch die Anpassung der Verordnung steigen die Jahresbeiträge der Beitragspflichtigen in die beiden Fonds von derzeit rund 96 Millionen Franken auf voraussichtlich 183.7 Millionen Franken. Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.