Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 13. November 2019

Anpassung des AHV-Beitragssatzes per 1. Januar 2020

Bern, 13.11.2019 - An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hat der Bundesrat beschlossen, die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Diese Anpassung geht auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) per 1. Januar 2020 zurück.