Bundesrat hebt den Einzonungsstopp im Kanton Luzern auf
Bern, 13.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 den Einzonungsstopp im Kanton Luzern per 1. Dezember 2019 aufgehoben. Der Einzonungsstopp galt seit dem 1. Mai 2019, weil die kantonale Mehrwertabgaberegelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. In der Zwischenzeit hat der Kanton Luzern seine Regelung angepasst.