Berufliche Vorsorge: Verordnungen werden aktualisiert
Bern, 6.12.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 punktuelle Anpassungen von drei Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge bis zum 20. März 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen sind nötig, um die Bestimmungen an aktuelle finanzielle und versicherungstechnische Entwicklungen anzupassen. Zudem sollen mehrere Parlamentsaufträge umgesetzt werden. Zu letzteren gehört u.a. die Regelung, dass auch Freizügigkeitseinrichtungen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleistungen kürzen oder verweigern können, wenn die begünstigte Person den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt hat.