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Veröffentlicht am 4. Dezember 2019

Schweiz und Fürstentum Liechtenstein passen Mehrwertsteuer-Vereinbarung an

Bern, 4.12.2019 - Mehrwertsteuerkontrollen über schweizerische Steuerpflichtige dürfen künftig auch in Liechtenstein durchgeführt werden und umgekehrt. Zudem können Mitarbeitende der liechtensteinischen Steuerverwaltung neu mittels Abrufverfahren Zollinformationen einholen. Diese geänderten Bestimmungen treten am 22. Dezember 2019 in Kraft. Der Bundesrat hatte diesen Änderungen an seiner Sitzung vom 20. November 2019 zugestimmt.