Bundesrat genehmigt zwei Tarifverträge im stationären Bereich
Bern, 6.12.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 zwei Tarifverträge im stationären Bereich genehmigt. Dabei handelt es sich einerseits um die aktualisierte Tarifstruktur SwissDRG, welche die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser regelt. Andererseits hat der Bundesrat auch die geänderten Regeln zur Abrechnung nach TARPSY gutgeheissen und einen Tarifvertrag zur Vergütung einer innovativen Krebstherapie genehmigt.