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Veröffentlicht am 6. Dezember 2019

Bundesrat beantragt Änderungen bei der Verrechnungssteuer

Bern, 6.12.2019 - Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern. Zu diesen Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassung eröffnet.