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Veröffentlicht am 10. Dezember 2019

Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020

Bern, 10.12.2019 - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, hat am 10. Dezember 2019 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 bestätigt. Im Rahmen der Stellenmeldepflicht gilt diese Liste ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die überarbeitete Liste stützt sich auf die neue Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik. Neu werden beispielsweise offene Stellen für alle Hilfsarbeitskräfte – mit Ausnahme von Reinigungskräften – meldepflichtig sein