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Veröffentlicht am 18. Oktober 2006

Steuerhinterziehung: Vereinfachte Nachbesteuerung ehrlicher Erben und einmaliger Straferlass bei Selbstanzeige

Bern, 18.10.2006 - Der Bundesrat will die Steuerzahlenden motivieren, ihr bisher unversteuertes Vermögen zu deklarieren. Erben sollen bei Offenlegung der Steuerhinterzie-hung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer profitieren. Auch soll bei erstmaliger Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die geschuldete Steuer (Nachsteuer) und der Verzugszins entrichtet werden müssen. Die beiden Massnahmen betreffen die direkte Bundessteuer sowie die Einkommens- und Vermögenssteuern der Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat hat heute die Botschaft mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.