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Veröffentlicht am 13. Dezember 2019

Indirekte Presseförderung: Erhöhung der Zustellermässigung für die Regional- und Lokalpresse

Bern, 13.12.2019 - Im Jahr 2020 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 27 Rappen pro Exemplar – zwei Rappen mehr als im Jahr 2019. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.