Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. Dezember 2019

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Bundesrat und Parlament empfehlen am 9. Februar ein Ja

Bern, 17.12.2019 - Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden: Das gehört zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Dennoch kommt es regelmässig vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt oder ihrer Rechte beraubt werden. Das Parlament hat beschlossen, die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern, die heute vor Diskriminierung und Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion schützt. Es hat sie um das Kriterium der sexuellen Orientierung ergänzt. Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne die Meinungsäusserungsfreiheit zu verletzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, sie am 9. Februar 2020 anzunehmen.