Mitsprache der Bevölkerung bei völkerrechtlichen Verträgen mit Verfassungsrang
Bern, 15.1.2020 - Völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung (BV) stehen, sollen nur mit der Zustimmung von Volk und Ständen abgeschlossen werden können. Die Vorlage verankert ein bisher ungeschriebenes Referendumsrecht in der Verfassung, was die praktische Handhabung dieses Rechts verbessert und mehr Rechtssicherheit schafft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 die Vernehmlassungsergebnisse für eine Änderung der BV zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet.