EU-Austritt des Vereinigten Königreichs:Bilaterale Verträge Schweiz–EU gelten weiter
Bern, 31.1.2020 - Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU am 31. Januar 2020 um Mitternacht entstehen für die Beziehung zwischen der Schweiz und dem UK kurzfristig keine Änderungen: Die bilateralen Verträge Schweiz–EU bleiben während einer verlängerbaren Übergangsperiode bis mindestens Ende 2020 auf das UK anwendbar. Diese Übergangsperiode kann die Schweiz nutzen, um im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie gemeinsam mit dem UK das zukünftige Verhältnis weiter zu gestalten.