Die PostCom sanktioniert Epsilon wegen Nichteinhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen
Bern, 6.2.2020 - Die Epsilon SA, ein Tochterunternehmen der POST CH AG, hat die Vorgaben für den Mindestlohn im Postsektor nicht eingehalten. Aus diesem Grund hat die Eidgenössische Postkommission PostCom das Unternehmen aufsichtsrechtlich angewiesen, die Mindeststandards umgehend umzusetzen und die Lohndifferenzen rückwirkend für das gesamte Jahr 2019 nachzubezahlen. Die PostCom hat Epsilon zudem zur Zahlung einer Busse von CHF 180’000 verpflichtet.