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Veröffentlicht am 12. Februar 2020

Solidaritätsbeitrag: Bundesrat mit Streichung der Frist für Gesuche einverstanden

Bern, 12.2.2020 - Möglichst alle noch lebenden Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sollen einen Solidaritätsbeitrag erhalten können. Der Bundesrat unterstützt deshalb den Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates (RK-S), die Frist für die Einreichung eines solchen Gesuchs ersatzlos zu streichen. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2020 fest. Der Bundesrat bekräftigt damit, dass er es ernst meint mit der umfassenden Aufarbeitung und Anerkennung des erlittenen Unrechts und Leids.