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Veröffentlicht am 19. Februar 2020

Inkrafttreten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Migrationsbereich

Bern, 19.2.2020 - Am 1. April 2020 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Migrationsbereich in Kraft. Dieses Datum hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 festgelegt. Zu den vom Parlament im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) vorgenommenen Änderungen gehört unter anderem, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannten Flüchtlingen die Reise in einen Drittstaat verbieten kann, insbesondere in Nachbarländer ihres Herkunftsstaates, um das Heimatreiseverbot durchzusetzen.