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Veröffentlicht am 26. Februar 2020

Zivilprozessordnung: Zugang zum Gericht soll leichter werden

Bern, 26.2.2020 - Die Schweizerische Zivilprozessordnung hat sich in der Praxis insgesamt bewährt. Mit punktuellen Anpassungen will der Bundesrat jedoch insbesondere Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern und damit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessern. Dafür will er das Prozesskostenrecht anpassen. An seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet. Da die Vorschläge für eine Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung sehr umstritten waren, werden sie aus der Vorlage herausgelöst und separat behandelt.