Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug: Gezielte Massnahmen zur Verbesserung
Bern, 6.3.2020 - Der Bundesrat will Verbesserungen im Straf- und Massnahmenvollzug erreichen. Kontrolle und Betreuung sollen deshalb ausgebaut, die Zuständigkeiten der involvierten Behörden geklärt und die Verfahren vereinfacht werden. Bei besonders gefährlichen Jugendlichen will der Bundesrat direkt im Anschluss an die Sanktion eine Massnahme des Erwachsenenstrafrechts ermöglichen. Er hat an seiner Sitzung vom 6. März 2020 zwei Vorlagen mit diesen gezielten Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt, mit denen er die Sicherheit noch weiter verbessern will.