Massnahmen gegen das Coronavirus: Verbot gilt auch für Skigebiete
Bern, 14.3.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen. Da die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) bezüglich Skigebiete in den Kantonen unterschiedlich ausgelegt wird, hält das Bundesamt für Gesundheit fest: die beschlossenen Massnahmen gelten auch für Freizeitbetriebe wie Skigebiete.