Coronavirus: Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
Bern, 18.3.2020 - Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet. Damit sollen Schweizer Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren.