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Veröffentlicht am 20. März 2020

Coronavirus: Sammel- und Behandlungsfristen von eidgenössischen Volksbegehren stehen still

Bern, 20.3.2020 - Der Bundesrat hat am 20. März 2020 eine Verordnung über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren erlassen. Dies nachdem er am vergangenen Mittwoch bereits im Grundsatz entschieden hatte, dass die Sammel- und Behandlungsfristen für Volksinitiativen und fakultative Referenden vorübergehend ruhen sollen. Während die Fristen stillstehen, dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Es werden auch keine Stimmrechtsbescheinigungen ausgestellt. Der Fristenstillstand gilt ab dem 21. März 2020 und bis zum 31. Mai 2020.