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Veröffentlicht am 29. Juni 2001

Internationale Haftung für grenzüberschreitende Umweltschäden

Bern, 29.6.2001 - Umweltverschmutzer müssen in Zukunft auch für grenzüberschreitende Schäden aufkommen. Dies fordert die Schweizer Delegation, die am 2. und 3. Juli 2001 an einer Sondersitzung der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE) in Genf teilnimmt. Eine internationale Haftpflichtregelung für Schäden aus unfallbedingter Umweltverschmutzung soll in zwei Jahren verabschiedet werden.