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Veröffentlicht am 16. April 2020

Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse

Bern, 16.4.2020 - Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Er hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 16. April verabschiedet. Sie tritt am 20. April in Kraft. Die Verordnung sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU.