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Veröffentlicht am 22. April 2020

Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G

Bern, 22.4.2020 - Der Mobilfunk und insbesondere 5G können bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. 5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt. Das UVEK soll eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten. Zudem soll das UVEK die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern.