Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt ein Master-Diplom voraus; Bundesrat setzt revidiertes Anwaltsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft
Bern, 30.10.2006 - Der Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt künftig ein Rechtsstudium voraus, das mit einem Master-Diplom – oder wie bisher mit einem Lizentiat – einer schweizerischen Universität abgeschlossen wurde. Für die Zulassung zum Anwaltspraktikum genügt hingegen ein Bachelor-Diplom. Der Bundesrat hat das an das Bologna-Modell angepasste Anwaltsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.