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Veröffentlicht am 19. Mai 2020

Gentests: Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung bestimmter Regeln

Bern, 19.5.2020 - Nach der Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) im Jahr 2018 müssen auch einzelne Ausführungsbestimmungen angepasst werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zwei Verordnungsrevisionen in die Vernehmlassung geschickt: die Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV). Unter anderem sollen in Zukunft auch andere Gesundheitsfachpersonen als Ärztinnen und Ärzte bestimmte Gentests anordnen können. Die Analyselaboratorien müssen zudem strengere Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober 2020. Das Gesetz und die Verordnungen sollen 2021 in Kraft treten.