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Veröffentlicht am 28. Mai 2020

Die Post erfüllt den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr

Biel/Bienne, 28.5.2020 - Im Jahr 2019 waren die von der Schweizerischen Post angebotenen Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs für die Bevölkerung in allen Landesteilen in angemessener Weise zugänglich. Wie jedes Jahr hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr analysiert. Dabei ist es zum Schluss gekommen, dass die Post die Vorgaben des Bundesrates trotz der strengeren Erreichbarkeitskriterien, die 2019 in Kraft getreten sind, vollumfänglich erfüllt.