Coronavirus: Die Schweiz hält ihre Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien aufrecht
Bern-Wabern, 2.6.2020 - Italien hat beschlossen, die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Binnengrenzen zu seinen Nachbarstaaten am 3. Juni 2020 aufzuheben. Die Schweiz hält eine gegenseitige Aufhebung dieser Beschränkungen für verfrüht. Sie hat – ebenso wie die anderen betroffenen Nachbarstaaten – der italienischen Regierung ihren Beschluss mitgeteilt, die geltenden Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres beizubehalten. Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 3. Juni nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Bundesrat beabsichtigt, in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens zu koordinieren.