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Veröffentlicht am 31. Oktober 2006

Tunnelgebühren am Grossen St. Bernhard sollen wieder vereinheitlicht werden

Bern, 31.10.2006 - Die Schweiz und Italien haben heute ein Abkommen unterzeichnet, wonach auf den Tunnelgebühren am Grossen St. Bernhard beidseitig keine Mehrwertsteuer (MWST) erhoben wird. Dadurch sollen ungleiche Kosten für die Benutzer des Strassentunnels und Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden. Für die Schweiz ändert sich nichts: Die Eidg. Steuerverwaltung hat aus Gründen der Gleichbehandlung schon immer auf die Erhebung der MWST auf den Tunnelgebühren verzichtet. Italien aber musste die ebenfalls praktizierte Steuerbefreiung vorübergehend aufgeben, um EU-Recht nicht zu verletzen. Das Abkommen bedarf in der Schweiz und in Italien der Zustimmung des Parlamentes.