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Veröffentlicht am 5. Juni 2020

Jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen und verbesserte Früherkennung von Erkrankungen bei Flugbesatzungsmitgliedern

Bern, 5.6.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) eröffnet. Grund für die Anpassung bildet unter anderem die Übernahme eines EU Erlasses durch die Schweiz. Die neuen Bestimmungen verbessern die Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei Pilotinnen und Piloten sowie Fluglotsen. Sie erlauben auch die jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern.