Dank Bürgschaft des Bundes: ÖV-Unternehmen sollen weiterhin günstig Kredite aufnehmen können
Bern, 5.6.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 beschlossen, den auslaufenden Bürgschaftsrahmenkredit um zehn Jahre zu verlängern. Die im bestellten öffentlichen Regionalverkehr tätigen Unternehmen können auf dem Kapitalmarkt somit weiterhin zu sehr guten Bedingungen Kredite aufnehmen, weil der Bund für die Rückzahlung und Zinskosten bürgt. Das reduziert die Kosten des öffentlichen Verkehrs und entlastet die Steuerzahlenden. Das finanzielle Risiko für den Bund ist gering, da die Einnahmen der Transportunternehmen stabil und gesichert sind.