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Veröffentlicht am 5. Juni 2020

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen

Bern, 5.6.2020 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 5. Juni 2020 verabschiedeten Botschaft festhält.