Coronavirus: Vorübergehende Schutzmassnahmen im Asylwesen verlängert
Bern, 12.6.2020 - Anfang April hat der Bundesrat Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Damit hat er sichergestellt, dass einerseits der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährt ist und andererseits die Kernfunktionen des Asylsystems aufrechterhalten und die Asyl- und Wegweisungsverfahren weiterhin durchgeführt werden können. Diese Massnahmen waren zunächst auf drei Monate befristet. Der Bundesrat hat sie nun an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 bis Anfang Oktober verlängert.