Medizinische Fusspflege: Bundesrat will besseren Zugang für Personen mit Diabetes
Bern, 12.6.2020 - Damit Personen mit Diabetes einen verbesserten Zugang zu medizinischer Fusspflege erhalten, soll die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die entsprechenden Leistungen der Podologinnen und Podologen künftig vergüten. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Der Bundesrat hat die entsprechende Vernehmlassungsvorlage an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 verabschiedet.