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Veröffentlicht am 24. Juni 2020

Coronavirus: Arbeitskräfte aus Drittstaaten können wieder zugelassen werden

Bern, 24.6.2020 - Für die Einreise in die Schweiz gab es seit dem 11. Mai verschiedene Lockerungsschritte. In einem weiteren Schritt hebt der Bundesrat nun per 6. Juli 2020 die corona-bedingten Beschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten – also Staaten ausserhalb der EU und der EFTA – vollständig auf. Auch die Gesuche nicht erwerbstätiger Drittstaatsangehöriger – zum Beispiel Rentner – sollen ab diesem Datum wieder gemäss den üblichen Kriterien von den Kantonen bearbeitet werden. Allerdings wird es Drittstaatsangehörigen noch nicht möglich sein, für Ferien in die Schweiz zu reisen: Einreisen für bewilligungsfreie Aufenthalte von weniger als 90 Tagen werden weiterhin nur in Fällen äusserster Notwendigkeit bewilligt.