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Veröffentlicht am 1. Juli 2020

Coronavirus: Notverordnung über Covid-19-Kredite soll ins ordentliche Recht überführt werden

Bern, 1.7.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Covid-19-Kredite mit Solidarbürgschaft eröffnet. Dieses soll die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführen. Das ist notwendig, weil die Solidarbürgschaftsverordnung als Notverordnung erlassen worden ist und deshalb bis am 25. September 2020 befristet ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf betrifft die noch laufende Kreditvergabe nicht. Verbürgte Covid-19-Kredite können bis zum 31. Juli 2020 beantragt werden. Das neue Gesetz regelt alle wichtigen Aspekte während der Laufzeit der Kredite. Zudem enthält es Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung und die Behandlung von Härtefällen.