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Veröffentlicht am 7. Juli 2020

Stärkung des Humanitären Völkerrechts: Einsatz von biologischen Waffen, Laser- und Splitterwaffen gilt als Kriegsverbrechen

Bern, 7.7.2020 - Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll den Einsatz von biologischen Waffen, blindmachenden Laserwaffen und gewissen Splitterwaffen als Kriegsverbrechen ahnden können: Die Schweiz hat die entsprechende Änderung des Römer Statuts ratifiziert und die Ratifikationsurkunde heute an die UNO in New York überreicht. Die Änderung, die für die Schweiz im nächsten Jahr in Kraft tritt, verbessert den Schutz der Menschen in Kriegsgebieten. Die Förderung des humanitären Völkerrechts ist ein wesentlicher Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik.