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Veröffentlicht am 30. Juli 2020

Coronavirus: Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aus Drittstaaten können ab 3. August 2020 einreisen

Bern-Wabern, 30.7.2020 - Am 20. Juli 2020 hat der Bundesrat alle coronabedingten Einreisebeschränkungen für die ersten zwölf Drittstaaten ausserhalb des EU/EFTA-Raums aufgehoben. Aus allen anderen Drittstaaten ist die Einreise in die Schweiz für einen Kurzaufenthalt weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Ab dem 3. August dürfen Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner in der Schweiz haben, neu einreisen, sofern sie diese Beziehung belegen können. Personen aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko unterstehen unabhängig davon der Quarantänepflicht.