Bundesrat setzt revidiertes Enteignungsgesetz per 1. Januar 2021 in Kraft
Bern, 19.8.2020 - Das Parlament hat in der Sommersession 2020 das revidierte Enteignungsgesetz verabschiedet. Die Änderungen dienen insbesondere dazu, die Verfahrensvorschriften des Enteignungsgesetzes an die geänderten rechtlichen Verhältnisse anzupassen. So wurden die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK) angepasst und vereinfacht. Zudem wurden die Entschädigungen für die Enteignung von Kulturland erhöht. Der Bundesrat hat am 19. August 2020 diese Änderungen und die dazu gehörenden Verordnungen per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.