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Veröffentlicht am 19. August 2020

Änderung der Verordnung über internationale Rechtshilfe

Bern, 19.8.2020 - Bei der internationalen Rechtshilfe wird einem Ersuchen eines anderen Staates in der Regel nur entsprochen, wenn dieser Gegenrecht gewährt. Für die effiziente Zusammenarbeit delegiert der Bundesrat nun seine Kompetenz zur Abgabe solcher Gegenrechtserklärungen an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das ist insbesondere im Kampf gegen die internationale Wirtschaftskriminalität von grosser Bedeutung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 eine entsprechende Änderung der Rechtshilfeverordnung gutgeheissen und auf den 1. November 2020 in Kraft gesetzt.