Bauherrinnen und Bauherren sollen besser gegen Baumängel vorgehen können
Bern, 19.8.2020 - Das geltende Bauvertragsrecht ist zweckmässig und ausgewogen. Bei Baumängeln sind Bauherrinnen und Bauherren aber teilweise ungenügend geschützt. Dies hat eine Überprüfung gezeigt. Der Bundesrat will deshalb die Situation der Bauherrschaft und damit allen voran der Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Vorlage eröffnet.