Tarifstruktur TARDOC muss neu beurteilt werden
Bern, 26.8.2020 - Vor einem Jahr haben der Versichererverband curafutura und die Ärztegemeinschaft FMH beim Bundesrat die Genehmigung der neuen Tarifstruktur TARDOC für ambulante ärztliche Leistungen beantragt. Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Prüfung inzwischen abgeschlossen. In der Zwischenzeit haben die Tarifpartner den Tarifvertrag aber noch mit neuen Elementen ergänzt. Deshalb ist eine Neubeurteilung erforderlich. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 26. August 2020 über die neue Ausgangslage informiert.