Schiedsplatz Schweiz wird flexibler und attraktiver
Bern, 26.8.2020 - Die revidierten Gesetzesbestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft, sofern kein Referendum dagegen zustande kommt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 entschieden. Das revidierte Schiedsrecht ist flexibler und nutzerfreundlicher ausgestaltet. Zudem erhöht es die Attraktivität der Schweiz als einen der weltweit führenden Standorte für Schiedsgerichte noch weiter.