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Veröffentlicht am 2. September 2020

Kinderrechtskonvention: Bundesrat zieht Bilanz zum Anhörungsrecht von Kindern

Bern, 2.9.2020 - Die Kinderrechtskonvention (KRK) garantiert einem Kind unter anderem, dass es sich zu sämtlichen Angelegenheiten äussern kann, von denen es betroffen ist. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) sind diese Rechte in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt. In einem Postulatsbericht anerkennt der Bundesrat Verbesserungspotential primär bei der Informations- und Sensibilisierungsarbeit der betroffenen Kreise. Er hat den Bericht an seiner Sitzung vom 2. September 2020 verabschiedet.