Die Schweiz und Usbekistan unterzeichnen Vereinbarung im Hinblick auf die Rückführung eingezogener Gelder
Bern, 11.9.2020 - Die Schweiz und Usbekistan haben eine Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die Rückführung eingezogener Gelder nach Usbekistan unterzeichnet. Diese Vereinbarung bezieht sich einerseits auf rund USD 131 Millionen, die im Rahmen eines der Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova, der Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten, bereits definitiv eingezogen wurden. Sie bezieht sich andererseits auf Vermögenswerte, die im Rahmen der noch laufenden Strafverfahren zukünftig definitiv eingezogen werden könnten. In der Vereinbarung werden die Prinzipien und die Schritte zur Rückführung definiert. Die Gelder sollen der usbekischen Bevölkerung zugutekommen.